Evakuierungshelfer/-in mit Teilnahmebescheinigung nach DGUV-Information 205-033

Ausbildung Evakuierungshelfer

Profitieren Sie von erfahrenen Referenten und umfangreichen praktischen Übungen. Unsere Bildungsstätten in und bei Frankfurt am Main im Rhein-Main-Gebiet garantieren eine entspannte und professionelle Atmosphäre.

In einem Notfall ist es wichtig, dass Evakuierungshelfer schnell und effektiv handeln können, um Mitarbeiter, Kunden oder Besucher aus Gefahrensituationen zu retten.

Die Ausbildung zum Evakuierungshelfer beinhaltet eine gründliche Einweisung in die wichtigsten Aspekte der Notfallplanung und -vorbereitung. Dazu gehören unter anderem die Identifikation von Risiken und Gefahrenquellen, die Evakuierung von Personen mit Behinderungen sowie das Training von Mitarbeitern in Notfallprozeduren.

Im Rahmen der Schulung lernen die Teilnehmer auch, wie sie im Ernstfall angemessen und sicher handeln können. Dazu gehört die effektive Kommunikation mit Betroffenen und anderen Helfern, die Kenntnis von Fluchtwegen und Sammelstellen sowie die Durchführung von Rettungs- und Evakuierungsmaßnahmen. Unsere Bildungsstätten in und bei Frankfurt am Main im Rhein-Main-Gebiet garantieren eine entspannte und professionelle Atmosphäre.

Durch regelmäßige Schulungen und Übungen können Evakuierungshelfer effektiv auf den Ernstfall vorbereitet werden und im Notfall schnell und sicher handeln, um Leben zu retten und Schäden zu minimieren.

Inhalte der Evakuierungshelfer-Ausbildung

h

Theorie

  • Konzept und Organisation
  • Praktische Hinweise zur Evakuierung
  • Unterweisung und Übung
  • Personen mit Behinderungen
  • Ergänzende Anforderungen an Baustellen
  • Regelwerk, weiterführende Informationen
Schulungsinhalte im Detail
  • Wann sind Evakuierungshelfer und -helferinnen im Betrieb notwendig?
  • Unterstützung für die Unternehmerin oder den Unternehmer durch Handlungshilfe
  • Begriffsbestimmungen
  • Gefährdungsbeurteilung
  • Alarmierung
  • Evakuierung
  • Anwesenheitskontrolle
  • Übergabe an die Betriebsleitung
  • Freigabe der Betriebsstätte
  • Nachbereitung und Wirksamkeitskontrolle
  • Information der Einsatzleitung Feuerwehr/Polizei
  • Keine Evakuierung (Verbleib im sicheren Ort im Gebäude)
  • Vollständige Evakuierung (alle Personen müssen das Gebäude verlassen)
  • Unterweisung
  • Übung
  • Checkliste Evakuierungsübung
  • Checkliste Inklusion im Betrieb
  • Meldewege und Maßnahmen
  • Sicherheitshinweise

Praxis

  • Alarmierungs- und Evakuierungskonzept
  • Übungsfall
  • Realfall
  • Evakuierung
  • Unterweisung und Übung
  • Hilfsmittel zur Evakuierung: Vorführung und Erklärung von Evakuierungsstühlen, Evakuierungsmatratzen und -tüchern, Megafone, Signalhupen, Warnwesten, Aufbewahrungsmöglichkeiten u.v.a.m.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung nach DGUV Information 205-033

}

Dauer

3 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten

Ihre Referenten der SafetyConsult GmbH

Fachkundige Ausbilder gemäß Anforderung der DGUV Information 205-033.

Thomas Schwabe

Thomas Schwabe

Brandschutzbeauftragter

David Krämer

David Krämer

Brandschutzbeauftragter | Fachplaner für gebäudetechnischen Brandschutz (EIPOS)

Roland Gaese

Roland Gaese

Brandschutzbeauftragter | Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz | Fachdozent für Brandschutz

Hintergrund

Unterschiedliche Ereignisse wie Brände, Austritt von Gefahrstoffen, Amoktaten, usw. können eine Alarmierung mit anschließender Evakuierung eines Betriebes auslösen.

Die Unternehmerin oder der Unternehmer hat entspre­chend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der anwesenden Personen (z. B. Beschäftigte, Besucherinnen und Besucher) auch Maßnahmen zu treffen, die zur sicheren und geordneten Evakuierung erforderlich sind.

Das bedeutet, dass die Unternehmerin oder der Unterneh­mer sich vor der Nutzung einer Arbeitsstätte eigenverant­wortlich darum kümmern muss, dass in einem Notfall alle anwesenden Personen unverzüglich alarmiert werden können, um dann z. B. das Gebäude sicher zu verlassen.

Anzahl von Evakuierungshelferinnen und Evakuierungshelfern

Es sind eine ausreichende Anzahl Evakuierungshelferinnen und -helfern in Betrieben erforderlich. Die Anzahl richtet sich nach Größe und Art des Betriebes und der Aufgabenstellung der Evakuierungshelfer/-innen. Die Anzahl kann mit Aufstellung einer Gefährdungsbeurteilung bzw. Evakuierungskonzeptes ermittelt werden.

Wiederholung

Die Ausbildung sollte regelmäßig wiederholt werden. Bei wesentlichen betrieblichen Änderungen ist umgehend eine Wiederholung der Ausbildung erforderlich.

r

Wichtiger Hinweis

Die Evakuierungshelfer/-innen sollte durch die Fachkoordinatorin oder den Fachkoordinator Evakuierung oder Brandschutzbeauftragte in die betrieblichen Gegebenheiten eingewiesen werden.

FAQ

Häufige Fragen

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um an einer Evakuierungshelfer-Ausbildung teilzunehmen?

Für die Teilnahme an unserer Evakuierungshelfer-Ausbildung, sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen.

Wieviele Evakuierungshelfer/-innen benötige ich für meinen Betrieb?

Im Arbeitsschutzgesetz wird unter § 10 ArbSchG der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin verpflichtet, entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat er/sie der Anwesenheit anderer Personen Rechnung zu tragen.

Da es keine weiteren rechtlichen Vorgaben gibt, muss das Unternehmen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich festlegen, wieviel Evakuierungshelfer/-innen erforderlich sind und welche Ausbildung sie haben müssen. Die Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der Evakuierungshelfer/-innen muss dabei in einem angemessenen Verhältnis zur Beschäftigtenanzahl und zum betrieblichen Gefährdungspotential stehen.

Kann ein/e Mitarbeiter/-in Evakuierungs- und Brandschutzhelfer/-in sein?

Evakuierungshelferinnen und -helfer werden Brandschutzhelferinnen/Brandschutzhelfern oft gleichgestellt, bezeichnen aber strenggenommen zwei unterschiedliche Positionen im betrieblichen Brandschutz. Prinzipiell spricht nichts dagegen, dass Brandschutzhelfer/-innen auch Evakuierungshelfer/-innen sind, sofern die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass genügend Brandschutzhelfer/-innen (mind. 5%) vorhanden sind und sie somit nicht in ihren eigentlichen Aufgaben eingeschränkt werden.

In diesem Fall sollten die Beschäftigten aber auch als Brandschutzhelfer/-in und Evakuierungshelfer/-in ausbgebildet werden. Hierfür bieten wir auch passende Kombi-Tagesschulungen an.

Was ist der Unterschied zwischen einem Evakuierungshelfer und einem Räumungshelfer?

Die Begriffe „Evakuierungshelfer“ und „Räumungshelfer“ werden oft synonym verwendet und können je nach Unternehmen oder Organisation unterschiedliche Bedeutungen haben. In der Regel haben beide jedoch eine ähnliche Rolle bei der Evakuierung von Personen im Notfall, wie beispielsweise bei einem Brand oder einer anderen Gefahrensituation. Streng genommen ist ein Evakuierungshelfer für die Evakuierung von Personen aus einem Gebäude oder einer gefährdeten Zone verantwortlich ist, während ein Räumungshelfer für die schnelle Räumung eines bestimmten Bereichs innerhalb eines Gebäudes zuständig ist. In der Praxis kann es jedoch sein, dass beide Begriffe synonym verwendet werden und die Rollen und Verantwortlichkeiten von Evakuierungshelfern und Räumungshelfern von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich definiert werden.

Was sind Etagen- oder Stockwerksbeauftragte?

Die Begriffe „Etagenbeauftragter“ und „Stockwerksbeauftragter“ haben im Grunde genommen dieselbe Bedeutung und werden oft synonym verwendet. Beide Begriffe beziehen sich auf eine Person, die in einem mehrstöckigen Gebäude für die Überwachung und Koordination von Sicherheits- und Evakuierungsmaßnahmen auf einer bestimmten Etage oder einem bestimmten Stockwerk verantwortlich ist.

Ein Etagenbeauftragter oder ein Stockwerksbeauftragter ist in der Regel ein Mitarbeiter eines Unternehmens oder einer Organisation, der in einem Gebäude arbeitet und speziell dafür ausgebildet und beauftragt wird, im Notfall Evakuierungsmaßnahmen auf einer bestimmten Etage oder einem bestimmten Stockwerk zu koordinieren. Zu seinen Aufgaben gehören unter anderem die Überwachung des Fluchtweges, die Kontrolle der Anwesenheit und die Unterstützung bei der Evakuierung von Personen.

Noch Fragen?

Datenschutz

Diese Seite ist durch reCAPTCHA und Google geschützt
Datenschutzerklärung | Nutzungsbedingungen

Sie haben Fragen zu unseren Schulungen, den gesetzlichen Grundlagen oder zur Buchung?

Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

☎ 06195 / 72 54-600
Mo-Fr. 09:00 – 17:00 Uhr

DSGVO Cookie-Einwilligung mit Real Cookie Banner