Brandschutzhelfer/-in mit Zertifikat nach DGUV-Information 205-023 und Arbeitsstättenregel ASR A2.2

Ausbildung Brandschutzhelfer

Werden Sie in nur 90 Minuten Theorie zuzüglich praktischer Löschübungen Brandschutzhelfer/-in mit Zertifikat. Unsere Ausbildung durch erfahrene Referenten findet in und bei Frankfurt am Main im Rhein-Main-Gebiet statt.

Brandschutzhelferinnen und Brandschutzhelfer sind in der Regel die ersten Kontaktpersonen bei Bränden in ihrem Unternehmen oder ihrer Organisation.

Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer vermittelt Ihnen daher umfassende Kenntnisse und Fähigkeiten, um einen Brand frühzeitig zu erkennen, den Alarm auszulösen und gegebenenfalls erste Löschmaßnahmen durchzuführen. Dabei lernen Sie auch, wie Sie anderen Personen in einer Krisensituation helfen können und wie Sie Sachwerte schützen.

Die Inhalte werden in Form von theoretischen Unterrichtsblöcken und umfangreichen praktischen Übungen von erfahrenen Referenten vermittelt. Unsere Bildungsstätten in und bei Frankfurt am Main im Rhein-Main-Gebiet garantieren eine entspannte und professionelle Atmosphäre.

Es ist wichtig zu beachten, dass eine Ausbildung zum Brandschutzhelfer kein Ersatz für eine professionelle Brandbekämpfung durch die Feuerwehr ist. Vielmehr soll sie als Ergänzung dienen und Sie dabei unterstützen, in einer Notlage schnell und effektiv handeln zu können.

Inhalte der Brandschutzhelfer-Ausbildung

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Theorie

  • Grundzüge des Brandschutzes
  • Betriebliche Brandschutzorganisation
  • Feuerlöscheinrichtungen
  • Gefahren durch Brände
  • Verhalten im Brandfall
Schulungsinhalte im Detail
Grundzüge des Brandschutzes
  • Grundlagen der Verbrennung und der Vorgänge beim Löschen
  • häufige Brandursachen/Brandbeispiele
  • betriebsspezifische Brandgefahren/Zündquellen
Betriebliche Brandschutzorganisation
  • Brandschutzordnung nach DIN 14096
  • Alarmierungswege und -mittel
  • Sicherstellung des eigenen Fluchtweges
  • Sicherheitskennzeichnung nach ASR A1.3
  • Betriebsspezifische Besonderheiten und Einweisung in betriebliche Zuständigkeitsbereiche
Feuerlöscheinrichtungen
  • Brandklassen A, B, C, D und F
  • Wirkungsweise und Eignung von Löschmitteln
  • geeignete Feuerlöscheinrichtungen
  • Aufbau und Funktion der im Betrieb vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen
  • Einsatzbereiche und Einsatzregeln von Feuerlöscheinrichtungen und Wandhydranten
Gefahren durch Brände
  • Gefährdungen durch Rauch und Atemgifte
  • thermische Gefährdungen
  • mechanische Gefährdungen
  • besondere betriebliche Risiken
Verhalten im Brandfall
  • Alarmierung
  • Bedienung der Feuerlöscheinrichtungen ohne Eigengefährdung
  • Sicherstellung der selbstständigen Flucht der Beschäftigten
  • Besondere Aufgaben nach Brandschutzordnung Teil C
  • Löschen von brennenden Personen

Praxis

  • Handhabung und Funktion, Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen
  • Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung
  • Realitätsnahe Übung mit Feuerlöscheinrichtungen
  • Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit der Feuerlöscheinrichtungen erfahren

Abschluss

Brandschutzhelfer/-in mit Zertifikat nach DGUV Information 205-023

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Dauer

Theorie: 2 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten
Praxis: 5-10 Minuten pro Teilnehmer

Ihre Referenten der SafetyConsult GmbH

Fachkundige Ausbilder gemäß Anforderung der DGUV Information 205-023.

Thomas Schwabe

Thomas Schwabe

Brandschutzbeauftragter

David Krämer

David Krämer

Brandschutzbeauftragter | Fachplaner für gebäudetechnischen Brandschutz (EIPOS)

Roland Gaese

Roland Gaese

Brandschutzbeauftragter | Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz | Fachdozent für Brandschutz

Hintergrund

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut machen und als Brandschutzhelfer/-in benennen. Die Unterweisungen müssen die Anforderungen gemäß Arbeitsschutzgesetz §10/12, DGUV Information 205-023 und Arbeitsstättenregel ASR A2.2 erfüllen.

Unternehmen haben diejenigen Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen.

      Anzahl von Brandschutzhelfern: > 5% der Beschäftigten

      Die Anzahl von Brandschutzhelferinnen und Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von 5 % der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer/-innen sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z. B. Fortbildung, Urlaub und Krankheit, zu berücksichtigen.

      Wiederholung: alle 2-5 Jahre

      Lauf DGUV Information 205-023 und Arbeitsstättenregel ASR A2.2 soll die Ausbildung in Abständen von 2 bis 5 Jahren zu wiederholt werden. Bei wesentlichen betrieblichen Änderungen ist in kürzeren Abständen eine Wiederholung der Ausbildung erforderlich.

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      Wichtiger Hinweis

      Gemäß den Anforderungen der DGUV 205-023 müssen Kenntnisse über betriebliche Besonderheiten und die Brandschutzorganisation im Betrieb vermittelt werden und eine Einweisung in den betrieblichen Zuständigkeitsbereich erfolgen. Wir gehen davon aus, dass dies im Anschluss an die hybride oder offene Ausbildung im Betrieb erfolgt.

      Impressionen aus unserer Brandschutzhelfer-Ausbildung

      FAQ

      Häufige Fragen

      Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um an einer Brandschutzhelfer-Ausbildung teilzunehmen?

      Für die Teilnahme an unserer Brandschutzhelfer-Ausbildung, sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen.

      Worin besteht der Unterschied zwischen einer Brandschutz-Unterweisung und der Brandschutzhelfer-Ausbildung?

      Gemäß DGUV Information 205-023 müssen alle Beschäftigten eines Betriebs regelmäßig (min. 1x jährlich) über die „in ihrem Arbeitsbereich vorhandenen Brandgefahren und Brandschutzeinrichtungen […] sowie das Verhalten im Gefahrenfall“ unterwiesen werden.

      Darüber hinaus benötigt jedes Unternehmen eine „ausreichende Anzahl von Beschäftigten“, die durch eine entsprechende theoretische und praktische Ausbildung als Brandschutzhelfer benannt werden. Der Arbeitsstättenregel ASR A2.2 folgend ist bei einer normalen Brandgefährung ein Anteil von 5% ausreichend.

      Wie muss der Schulungsraum und die Übungsfläche für eine Inhouse-Schulung ausgestattet sein?

      Für die Durchführung einer Brandschutzhelfer-Ausbildung in Ihrem Unternehmen (max. ca. 30 km um Frankfurt/Main) benötigen wir einen Unterrichtsraum mit Beamer und Projektionsfläche (kann ggf. von uns mitgebracht werden).

      Darüber hinaus benötigen wir für die Praxis eine Übungsfläche im Freien ca. 10 x 10 m oder 2 PKW-Parkplätze sowie einen Stellplatz für unseren Transporter bei der Übungsfläche.

      Wichtiger Hinweis: Sollten die praktischen Übung auf öffentlichen Flächen stattfinden, müssen Sie ggf. eine Genehmigung bei der Gemeinde/Stadt einholen.

      Kann ich auch eine (verkürzte) Auffrischungsschulung buchen?

      Für eine verkürzte Auffrischungsschulung gibt es keine gesetzliche Grundlage. Gemäß DGUV Information 205-023 ist zur Auffrischung der Kenntnisse die Wiederholung der Brandschutzhelfer-Ausbildung mit 90 Minuten Theorie zzgl. Praxis alle 2-5 Jahre empfohlen. Darüber hinaus müssen alle Beschäftigten eines Betriebs mindestens einmal jährlich unterwiesen werden.

      Wann werden mehr als 5% der Beschäftigten als Brandschutzhelfer im Unternehmen benötigt?

      Eine größere Anzahl von Brandschutzhelferinnen und Brandschutzhelfern kann z. B. in Bereichen mit erhöhter Brandgefährdung, bei der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie bei großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein.

      Laut Arbeitsstättenregel ASR A2.2 muss die Anzahl der Brandschutzhelfer/-innen verdoppelt werden, wenn Feuerlöscher (z.b. Feuerlöscher-Spray) mit 2 Löschmitteleinheiten (LE) in der Löschmittelberechnung der Arbeitsstätte vorhanden sind.

      Was ist der Unterschied zwischen einem Brandschutzhelfer und einem Brandschutzbeauftragten?

      Ein Brandschutzhelfer ist eine Person, die im Falle eines Brandes oder einer anderen Gefahrensituation schnell handeln und Maßnahmen ergreifen kann, um Menschen und Sachwerte zu schützen.

      Ein Brandschutzbeauftragter hingegen ist eine Person, die speziell für die Überwachung des Brandschutzes in einem Unternehmen oder einer Organisation verantwortlich ist. Brandschutzbeauftragte sind in der Regel zertifiziert und haben eine spezielle Ausbildung im Bereich des Brandschutzes absolviert. Sie sind dafür verantwortlich, die Einhaltung der Brandschutzvorschriften zu überwachen, Risikobewertungen durchzuführen, Brandschutzpläne zu erstellen und Schulungen für Mitarbeiter durchzuführen.

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